Eine Positionierung der evangelischen Gemeinde Gevelsberg
Scheidung
dass dass Ehescheidung von Gott nicht vorgesehen ist und eine christliche Ehe von Gott auf eine lebenslange Beziehung angelegt ist.
Matthäus 19,6: so dass sie nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch? Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.
dass wir in einer christlichen Ehe an dieses Gebot gebunden sind. Ausnahme bildet eine Ehe von ursprünglich Ungläubigen, von denen ein Ehepartner nach der Hochzeit zum Glauben gekommen ist. In diesem Fall soll der zum Glauben gekommene zwar seinerseits an der Ehe festhalten. Besteht der andere Teil aber auf einer Trennung, darf der Gläubige ihn ziehen lassen, ohne dadurch schuldig zu werden.
1. Korinther 7,10-13: Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht vom Mann scheiden lassen soll - wenn sie aber doch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann - und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse. Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. Und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, und der willigt ein, bei ihr zu wohnen, entlasse den Mann nicht.
dass Scheidung und Wiederheirat im Willen Gottes ist. Eine Ausnahme dazu bildet der Tod eines Ehepartners. In diesem Falle ist der andere wieder frei zu heiraten.
Lukas 16,18: Jeder, der seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und jeder, der die von einem Mann Entlassene heiratet, begeht Ehebruch. Römer 7,2-3: Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. So wird sie nun, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei vom Gesetz, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.
Homosexualität - Scheidung - Geschlechtsverkehr
Diese Seite ist optimiert für den Firefox-Browser!